Ihr Hörgerät verhilft Ihnen zu mehr Sicherheit und Lebensqualität im Alltag. Mit der Hörgeräteversicherung der WERTGARANTIE bietet Ihnen Hörakustik Vollbach besten Schutz und besonderen Service für Unvorhergesehenes.
Die WERTGARANTIE übernimmt alle Kosten, die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind – auch bei selbst verursachten Schäden.
Die gesetzliche Gewährleistung tritt bei Konstruktions- und Materialfehlern in Kraft, sowie bei Fehlern, die möglicherweise schon während der Produktion Ihrers Hörgerätes aufgetreten sind. Fällt so ein Fehler aber erst nach 2 Jahren nach dem Kauf auf, sind Sie nicht mehr durch das Gesetz geschützt. Auch bei Verlust oder selbstverschuldeten Schäden, müssen Sie die Kosten für den Ersatz des Hörgerätes selbst tragen.
Mit der Hörgeräteversicherung der WERTGARANTIE werden alle anfallenden Kosten für die nachfolgenden Fälle komplett übernommen!
Ihre Hörgeräte sollen Sie lange Zeit begleiten. Hörgeräte sind keine wartungsfreien Produkte und jedes Ungeschick oder Unfall hat finanzielle Konsequenzen. Mit der Hörgeräteversicherung sind Sie für die gesamte Nutzungsdauer bestens auch Unvorhergesehenes vorbereitet und minimieren das finanzielle Risiko deutlich.
Mit der WERTGARANTIE können Sie aber noch zusätzlich Kosten einsparen, wenn Sie den Beitrag für fünf Jahre Versicherungslaufzeit einmalig im Voraus bezahlen. Sollten Sie die Hörgeräteversicherung vor ablauf dieser Zeit kündigen wollen, wird der gezahlte Betrag anteilig erstattet.Anbieter der Hörgeräteversicherung ist WERTGARANTIE SE, Breite Straße 8, 30159 Hannover