Hörakustik Vollbach bietet Ihnen die Finanzierung* des Eigenanteils Ihrer Wunschhörsysteme samt Zubehör.
Tragen Sie Ihre Hörsysteme und finanzieren Sie sie in komfortablen Raten innerhalb von 12 oder 24 Monaten.
Der effektive Finanzierungszins bleibt für Sie während der gesamten Laufzeit bei 0 %.
Hat ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt Ihre Hörminderung diagnostiziert und Ihnen eine Hörgeräte-Verordnung ausgestellt, ist Ihre gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet den aktuell geltenden Festbetrag zu zahlen. Die Höhe dieses Festbetrages ist von Ihrer Krankenkasse abhängig und kann die 700€ für ein einseitige Hörgeräte-Versorgung betragen. Für eine beidseitige Versorgung mit Hörgeräten entsprechend mehr.
Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung der Hörsysteme steht Ihnen diese Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse alle sechs Jahre zu. Bei der so genannten Wiederversorgung möchte Ihre Krankenkasse erneut einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Hörgeräte Versorgung haben, den Sie in Form einer aktuellen Verordnung Ihres HNOs darlegen können.
Dier Festbetrag der Krankenkassen wird, auch bei jeder Wiederversorgung, von dem Kaufpreis Ihrer Hörsysteme abgezogen und somit bleibt der so genannte Eigenanteil, den Sie finanzieren können. Der Eigenanteil enthält die gesetzliche Zuzahlung von 10€ pro versorgtem Ohr und alles an Zubehör, das Sie zusätzlich erwerben möchten.
Sprechen Sie unsere Hörakustiker gerne zu Thema "Finanzierung Ihrer Wunschhörsysteme" an und lassen sich ausführlich und transparent beraten.
*Gilt für Hörsysteme und Zubehör, welches mit dem Hörsystemkauf zusammen erworben wurde. Bonität vorausgesetzt. Bankpartner für die 0%-Finanzierung ist die Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Otto-von-Guericke-Ring 15, 65205 Wiesbaden.